CDU-Antrag zur Neuregelung hochwassergefährdeter Kleingärten beschlossen Die im Juli 2015 formulierte Zielstellung im Umgang mit hochwassergefährdeten Kleingartenanlagen sah den schrittweisen Rückbau von Parzellen und die Beseitigung von Baulichkeiten vor. Angesichts veränderter Rahmenbedingungen und neuer Untersuchungsmethoden forderte die CDU eine Neubewertung der Lage – mit Erfolg!

“Hochwasserschutz und Kleingärten passen ebenso zusammen wie das Leben am und mit dem Fluss❞, so die Leubener Stadträtin Heike Ahnert. In einem Beteiligungsprozess mit den Kleingärtnern sollen dafür gemeinsame Lösungen gefunden werden. Das sieht der Antrag vor, welchen die Stadträtin am Donnerstag am Ende der Stadtratssitzung abstimmen ließ.

❝Die betroffenen Kleingärtner hätten im Juni kündigen müssen. Jetzt haben die Kleingärtner die notwendige Sicherheit. Ich bin sehr froh, dass unser Antrag beschlossen wurde. Damit ist die Entschädigung bei freiwilliger Aufgabe des Gartens bis mind. 2025 verlängert und die Kleingärtner, die nach 2002 ihre Lauben nach allen Vorgaben überschwemmungssicher mit wasserrechtlicher Genehmigung gebaut haben, sind gleichgestellt.❞

❝Unser Antrag hat viel Bewegung in die Debatte gebracht. Noch vor einem halben Jahr schien eine Neuausrichtung undenkbar. Der Rückbau des hochwasserbetroffenen Kleingartenlandes ist inzwischen an einem Punkt angekommen, an dem auch relativ gering betroffene Sparten in den Fokus geraten. Das finde ich problematisch. Gerade im alten Elbarm in Leuben, Laubegast und Zschachwitz welcher zum Hochwasser 2013 nicht durchströmt wurde, sind vom Rückbauprogramm nun auch Lauben betroffen, an denen das Hochwasser faktisch keine Schäden angerichtet hatte und von denen keine Gefahr ausgeht❞, begründet Ahnert.

Wir bleiben dran!