Bis zum 5. Mai 2019 werden die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten zugestellt. In welchem Wahllokal Sie am 26. Mai zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr Ihre Stimme abgeben können, entnehmen Sie bitte diesem Schreiben – ebenso wie alle Informationen zur Briefwahl.

Der Wahlzettel für den Stadtrat und den Stadtbezirksbeirat:
Sie haben 3 Stimmen. Sie können Ihre Stimmen alle einem Kandidaten geben oder auf verschiedene Kandidaten verteilen.

Der Wahlzettel für das Europäische Parlament:
Sie haben 1 Stimme. Sie wählen keine Personen, sondern die Liste einer Partei oder Wählervereinigung.

Nutzen Sie die Briefwahl!
Wahlberechtigte können mithilfe der Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben. Hierfür muss rechtzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei der Stadtverwaltung Dresden gestellt werden. Den Wahlschein erhalten Sie auch online unter: www.dresden.de/briefwahl